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Das Gesundheitssystem


Alle Bürger (also auch Beamte und Selbständige etc.) müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Jeder sollte den gleichen Prozentsatz an Beiträgen bezahlen. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer würden von den privaten Krankenkassen angeboten.

Der Grundgedanke unseres Gesundheitssystems ist die solidarische Lastenteilung zur Sicherung der Gesundheit. Soviel zur Theorie. In der Praxis gibt es zwei grundverschiedene Typen von Krankenkassen: die gesetzlichen und die privaten.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind zwingend für jeden Versicherungspflichtigen mit einem Einkommen bis 40.500 Euro und müssen jeden Bewerber akzeptieren. Der Leistungskatalog ist durch Gesetze geregelt und variiert zwischen den einzelnen Kassen nur minimal. Es gibt keinen kostensenkenden Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen, da der Risikostrukturausgleich die Gewinne und Verluste zwischen den Kassen umverteilt. Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen erhoben, wobei vom Jahreseinkommen maximal 40.500 Euro berücksichtigt werden. Dieser Prozentsatz variiert zwischen den Kassen. So kann der Wechsel zwischen den gesetzlichen Kassen Hunderte von Euro Ersparnis im Jahr bringen.

Bei den privaten Krankenkassen sind die zu zahlenden Beiträge in der Regel fix, steigen also nicht mit dem Einkommen. Der Leistungskatalog kann frei verhandelt werden. Diese Kassen sind allerdings nur Personen mit einem Einkommen von mehr als 40.500 Euro zugänglich. Private Kassen können Bewerber ablehnen, wenn sie zu alt oder krank sind (klingt hart, aber so ist es) und konkurrieren auf dem Markt gegeneinander.

Somit sammeln sich in den privaten Krankenkassen die Besserverdienenden und Gesünderen. Dadurch und da die gesetzlichen Krankenkassen wegen des Risikostrukturausgleiches keinen Druck zur Rationalisierung spüren, folgt ein erheblich besseres Preis-/Leistungsverhältnis (zumindest für Alleinstehende und Familien mit bis zu einem Kind) bei den privaten Kassen. So sind Kuren, Heilpraktiker und teure Untersuchungen wie Kernspinresonanztomographie bei den Privaten kein Problem, bei den Gesetzlichen so gut wie unmöglich zu erhalten. Nimmt ein Mitglied im Zeitraum eines Jahres keine Leistungen in Anspruch, so zahlen die privaten Kassen Rückvergütungen. Auch das Argument der höheren Beiträge im Alter ist inzwischen nicht mehr stichhaltig. Per Gesetz wurden die privaten Kassen dazu angehalten, ihren Kunden durch eine leichte Beitragserhöhung einen konstanteren Mitgliedsbeitrag auch im Alter zu sichern. Fazit: Die Zweiklassen-Medizin ist Realität.

Ein weiterer Punkt sind die enormen Kosten im Gesundheissystem. Dazu eine Grafik aus dem Geschäftsbericht 2000 der BARMER, der größten gesetzlichen Krankenkasse Deutschlands mit über 2,5 Millionen Mitgliedern:


Ausgaben für die sechs größten Leistungsbereiche in Mio. DM (je Mitglied DM)

Die Kosten für die Krankenhausbehandlung führen die Liste an. Und sie werden noch stark ansteigen, nachdem ein Gerichtsurteil festgelegt hat, dass die Bereitschaftszeiten der Ärzte als Arbeitszeiten zu zählen sind. Zehntausende neue Ärzte müssen eingestellt werden, um die überarbeiteten Ärzte in den Krankenhäusern zu entlasten. Das ist auch gut so, denn wer möchte schon von einem Arzt operiert werden, der seit 14 Stunden Dienst schiebt? Nur die Kosten wird das nicht gerade senken.

Wie kann man das Gesundheitssystem sichern?

Es wurden zwar bereits einige Reformen beschlossen, wie zum Beispiel die Aut-idem-Regel (aut idem = oder das Gleiche), die aber bei weitem noch nicht ausreichen. Nach der Aut-idem-Regel sollen Ärzte nur noch Wirkstoffe verschreiben und es den Apothekern überlassen, aus den geeigneten Medikamenten eines der preiswertesten - das sind oft Nachahmerpräparate (Generika) - herauszusuchen. In Ausnahmefällen können Ärzte aber auch ganz bestimmte Arzneimittel verordnen. Ich frage mich zwar, ob sich diese „Regel“ in der Praxis bewährt, aber es ist auf jeden Fall die richtige Richtung. So muss nicht der „gute Name“ des Herstellers mitbezahlt werden. Das Argument der Arzneimittelindustrie, dass so nicht genug Geld für die Entwicklung neuer Medikamente eingenommen wird, ist ziemlicher Unsinn. Die jeweiligen Konzerne lassen sich die Wirkstoffe, bzw. deren Herstellung, natürlich patentieren. Wenn die Generika auf den Markt kommen, haben die Konzerne Jahrzehnte mit ihren Medikamenten ungehindert Geld verdienen können.

Meine Vorschläge zur Sicherung des Gesundheitssystems:

  1. Jeder Bürger muss in eine gesetzliche Krankenkasse, welche die Grundsicherung gegen Krankheit leisten. Nur wenn alle Einkommensschichten in denselben Topf einzahlen, ist ein Solidarsystem auch wirklich solidarisch. Wer Sonderleistungen möchte (Chefarztbehandlung etc.) kann sich freiwillig zusätzlich bei einer privaten Kasse versichern. Private Kassen sollten allen Bürgen offen stehen – wer ein Mehr an Leistung über die Grundsicherung hinaus wünscht, bezahlt mehr.

  2. Die Aufteilung der Beitragszahler an der 40.500-Euro-Grenze muss abgeschafft werden. Jeder muss den gleichen Prozentsatz seines Einkommens zahlen. Eine Deckelung nach oben darf es nicht geben. Wer 100.000 Euro im Jahr verdient, zahlt z.B. 10.000 Euro in die Krankenkasse, wer 1.000.000 Euro verdient zahlt dementsprechend 100.000 Euro; siehe auch Grundgesetz Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

  3. Die Struktur der gesetzlichen Krankenkassen ist reformbedürftig. Ein Weg der Reform wäre es, alle Kassen zu einer Kasse zusammenzufassen. Da es im Moment ca. 400 gesetzliche Kassen gibt, die alle ihre eigenen Verwaltungen und Vorstände haben, wäre die Ersparnis enorm. Und durch den Risikostrukturausgleich ist die Bereitwilligkeit der Kassen zur Kostenreduktion sowieso nicht groß. Ein anderer Weg wäre es, auch die gesetzlichen Kassen frei gegeneinander konkurrieren zu lassen. Die Mitglieder behalten weiterhin die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Dann werden durch Angebot und Nachfrage die effizientesten Kassen überleben und die schlecht geführten nicht.
    Die Frage ist, ob eine große öffentlich-rechtliche Kasse oder ein Verbund von konkurrierenden Kassen die Gelder am effizientesten verwenden wird. Denn im Gegensatz zur Mehrheitsmeinung, dass alle behördenähnlichen Strukturen schlechter funktionieren, bin ich der Meinung, dass durch eine gesetzliche Beschränkung der Verwaltungskosten auch eine große Krankenkasse effizient führbar ist, solange man keine unkündbaren Beamten einstellt. Man muss sich nur mal die Gehälter der Top-Manager in großen Konzernen ansehen, um zumindest einer öffentlich-rechtlich geführten Kasse Chancen bei einem Vergleich mit privatrechtlich geführten Kassen einzuräumen.

  4. Alle Medikamente sollten einen Nachweis ihrer Wirksamkeit erbringen müssen. Hört sich selbstverständlich an, aber dies gilt hierzulande nicht für Medikamente, die vor 1970 zugelassen wurden. Medikamente, die nicht oder nicht ausreichend wirksam sind (Stichwort: „schwarze Liste“), sollten schlicht und einfach nicht mehr verordnet werden dürfen.

  5. Eine interessante Sparmöglichkeit hat plusminus entdeckt: Da der Hauptkostenanteil von Tabletten durch die Entwicklungskosten verursacht wird, und die Herstellung nur einen kleinen Teil des Preises ausmacht, sind viele Tabletten in der doppelten Wirkstoffdosierung genauso teuer wie in der einfachen. Würden die Ärzte also die doppelte Dosierung verschreiben und die Patienten zum Teilen der Tabletten anhalten (es gibt dafür extra Tablettenteiler; Kosten: 3 Euro), so könnten Millionen, wenn nicht sogar Milliarden gespart werden. Und das, obwohl manche Tabletten nicht geteilt werden dürfen, weil sie sich z.B. erst im Darm auflösen und deshalb eine spezielle Schutzhülle haben.

Alle Bürger (also auch Beamte und Selbständige etc.) müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Jeder sollte den gleichen Prozentsatz an Beiträgen bezahlen. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer würden von den privaten Krankenkassen angeboten.